
Wir helfen Ihnen weiter:
Tel.: +49 (0)851/50499-0
Mail: zentrale@rechtsanwaltskanzlei-passau.de
Sie beabsichtigen eine Ehe zu schließen oder haben bereits eine solche geschlossen und möchten einen auf Ihre Lebensplanung und individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Ehevertrag abschließen.
Sie sind Eltern, die zu Lebzeiten ihre Vermögensverhältnisse mit oder ohne Beteiligung der Kinder regeln wollen
Sie beabsichtigen, sich von Ihrem Ehegatten zu trennen oder leben bereits getrennt und suchen Unterstützung bei der Regelung Ihrer Ansprüche sowie der Ihrer minderjährigen Kinder.
Sie machen Ansprüche auf Volljährigenunterhalt oder Elternunterhalt geltend oder werden mit solchen Ansprüchen konfrontiert.
Ihre nichteheliche Lebensgemeinschaft ist gescheitert. Es sollen Unterhaltsansprüche oder sonstige finanzielle Ausgleichsansprüche geregelt werden.
Zwischen Ihnen und dem anderen Elternteil gibt es Probleme bei der Ausübung der elterlichen Sorge oder dem Umgang mit dem gemeinsamen Kind.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Kindesunterhalt
- Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
- Unterhalts- und sonstige finanzielle Ansprüche zwischen nichtehelichen Partnern
- Elternunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft
- Ehe- und Erbvertrag
- Übergabevertrag
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Ehescheidung
- Versorgungsausgleich
- elterliche Sorge u.Umgangsrecht
- Gewaltschutzverfahren
- Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und den Haushaltsgegenständen
Ihre Ansprechpartner für das Familienrecht:
RAin Angela Beicken | RA Michael Mandlmaier
