Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht

Ordnungswidrigkeiten

Eine Ordnungswidrigkeit ist nach deutschem Recht eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die geringfügiger gegen das Gesetz verstößt als eine Straftat.
Sie wird in der Regel nicht mit einer Freiheitsstrafe, sondern mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet.

Die wichtigsten Kernbereiche im Überblick

Typische Beispiele:

Im Straßenverkehr: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken, Rotlichtverstöße oder die Handynutzung am Steuer.
Im Alltag: Ruhestörung, Verstöße gegen die Meldepflicht (z. B. Wohnsitz nicht rechtzeitig ummelden) oder die illegale Entsorgung von Müll.

Ahndung & Verfahren:

Verwarnungsgeld: Bei geringfügigen Verstößen (bis 55 Euro) wird oft ein Verwarnungsgeld erhoben. Wird dies akzeptiert und bezahlt, ist der Fall erledigt.
Bußgeldbescheid: Schwerwiegendere Verstöße führen zu einem förmlichen Bußgeldverfahren durch die Verwaltungsbehörde. Der Bußgeldbescheid enthält neben der Geldbuße oft auch Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot.

Abgrenzung zur Straftat:

Ordnungswidrigkeiten sind „Verwaltungsunrecht“ und werden nicht im Bundeszentralregister als Vorstrafe eingetragen. Im Gegensatz zum Strafrecht gilt das Opportunitätsprinzip: Die Behörde entscheidet nach eigenem Ermessen, ob sie den Vorfall verfolgt.

Strafrecht

Das Strafrecht ist der Teil des Rechts, der festlegt, welche Handlungen verboten sind und welche Strafen (wie Geld- oder Freiheitsstrafen) darauf folgen. Es dient dazu, die Gesellschaft zu schützen, den Rechtsfrieden zu wahren und Geschädigten Gerechtigkeit zu verschaffen.

Typische Merkmale eines Strafverfahrens:

Staat gegen Täter: Anders als beim Zivilrecht (wo sich zwei Privatpersonen z. B. bei einem Nachbarschaftsstreit gegenüberstehen), klagt im Strafrecht meist der Staat (vertreten durch die Staatsanwaltschaft) gegen eine Person.

Ermittlung und Verhandlung:

Nach einer Anzeige ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
und ein Gericht entscheidet in einer Verhandlung über Schuld und Strafe.
Unschuldsvermutung: Eine beschuldigte Person gilt vor dem Gesetz so lange als unschuldig, bis ihre Schuld im Verfahren bewiesen wurde.

Ihre Ansprechpartner für Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht:
RAin Theresa Fuchs